Bedingungen für den Beherbergungsvertrag
1. An- und Abreise
Am Tag der Anreise steht die Ferienwohnung dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Geschäftssitz des Gastgebers (FerienwohnungenTegernsee, Ludwig-Thoma-Str. 6, 83707 Bad Wiessee).
Die Ferienwohnung muss am Tag der Abreise spätestens um 10.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand freigegeben werden. Hierzu gehört insbesondere, dass das benutzte Geschirr gespült und der Müll (einschließlich recyclingfähiger Materialien wie Altglas, Altpapier oder Kunststoff) aus der Wohnung entfernt ist. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu deponieren.
Schlüssel und ausgehändigte Gästekarten müssen am Tag der Abreise bis spätestens um 12.00h dem Gastgeber an dessen Geschäftssitz (FerienwohnungenTegernsee, Ludwig-Thoma-Str. 6, 83707 Bad Wiessee) zurückgegeben werden. Die Reparatur beschädigter oder der Ersatz verlorener Schlüssel werden dem Gast in Rechnung gestellt.
2. Preis
Der vereinbarte Preis bezieht sich auf die gemietete Ferienwohnung je Übernachtung und für die angegebene Personenzahl (Gast und Mitreisende). Er umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt). Die Kurtaxe ist inklusive. Falls die Kurtaxe gesondert berechnet wird, wird darauf hingewiesen. Im vereinbarten Preis sind außerdem enthalten: Strom- und Heizkosten, Bett- und Tischwäsche, Hand- und Geschirrtücher sowie die Endreinigung und die Mitbenutzung einer Sauna oder eines Schwimmbads, soweit für die Ferienwohnung eine Inanspruchnahme,ggfs. gegen Gebühr, vorgesehen ist. Ein Handtuchwechsel ist bei einem Aufenthalt von über 10 Tagen alle 5 bis 7 Tage vorgesehen. Zusätzliche Handtuchpakete (2 Handtücher, 1 Duschtuch) werden gegen EUR 7,50 zu Verfügung gestellt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss der vereinbarte Preis 7 Tage vor dem Anreisetag auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto des Gastgebers überwiesen werden. Für Gäste mit Wohnsitz in Deutschland ist keine Anzahlung zu leisten. Unsere Gäste mit Wohnsitz im Ausland bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages.
Eine Belegung der Ferienwohnung über die vereinbarte Personenzahl hinaus ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gastgeber zulässig.
3. Verhaltenspflichten des Gastes
Der Gast muss dem Gastgeber unverzüglich Mängel der vertraglichen Leistungen und Schäden, die der Gast selbst verursacht hat oder die durch einen Mitreisenden oder Besucher verursacht worden sind, anzeigen. Der Gast muss die Regeln der Hausordnung beachten und die Ferienwohnung, Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sauna), alle Einrichtungsgegenstände – und Ausstattungsgegenstände pfleglich behandeln.
4. Tiere
Die Aufnahme von Tieren ist ausgeschlossen. Eine Aufnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Gastgeber zulässig. Der Gastgeber ist berechtigt, für die Aufnahme eines Haustiers einen Aufpreis zu verlangen.
5. Stornierung und vorzeitige Abreise
Der Gast ist berechtigt, den Vertrag bis zum vereinbarten Tag der Abreise zu kündigen (Stornierung). Die Stornierung muss in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Nichtanreise steht der Stornierung gleich. Für beide gilt:
Wenn dem Gastgeber bis zum Tag der vereinbarten Anreise keine anderweitige Vermietung der vereinbarten Ferienwohnung für den mit dem Gast vereinbarten Zeitraum möglich ist, ist der Gastgeber zur Berechnung von Ausfallkosten berechtigt. Die Ausfallkosten betragen 90 Prozent des vereinbarten Preises für jeden nicht anderweitig vermieteten Tag des mit dem Gast vereinbarten Zeitraums. Der Anspruch auf Ausfallkosten ist ausgeschlossen, soweit der Gast nachweist, dass der Anspruch nicht oder nicht in voller Höhe besteht.
Der Anspruch des Gastgebers auf den vereinbarten Preis gilt unverändert, wenn der Gast vor dem vereinbarten Abreisetag aus einem Grund abreist, den der Gastgeber nicht zu vertreten hat. Etwas anderes gilt, soweit der Gastgeber für die vom Gast nicht in Anspruch genommene Zeit des vereinbarten Zeitraums die vereinbarte Ferienwohnung anderweitig vermietet.
6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
Der Beherbergungsvertrag wird durch den Vermittler „Ferienwohnungen Tegernsee“ im Auftrag des Wohnungseigentümers geschlossen. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach.
